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Internet-Radios müssen sich registrieren lassen
Am 1. Juni diesen Jahres ist der 12. Rundfunkstaatsvertrag in Kraft getreten, der unter anderem für Internet-Radios eine grundlegende Veränderung bedeutet. So müssen sich reine Audio-Streaming-Angebote seitdem mithilfe eines entsprechenden Anmeldeformulars registrieren lassen. Diese Anmeldepflicht gilt jedoch ausschließlich für Webradios, die bereits einen gewissen Bekanntheitsgrad genießen und von mindestens 500 Nutzern gleichzeitig genutzt werden.
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten bietet auf ihrer Webseite www.alm.de ein einheitliches Formular zur Registratur von Internet-Radios. Hierin werden unter anderem der Inhaber und Sitz des Webradios abgefragt. Darüber hinaus müssen Antragssteller ebenfalls zum gesendeten Programm und zu den jeweiligen Beteiligungsverhältnissen Stellung beziehen.