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Online-Bewertungsportal für Lehrer ist zulässig
Drei Kölner Studenten gründeten 2007 das Online-Bewertungsportal www.spickmich.de, das Schülern erstmals die Möglichkeit gab, ihre Lehrer zu benoten. Diese innovative Internet-Plattform erfreut sich seitdem enormer Popularität und wird bereits von zahllosen Schülern genutzt. So wurden mittlerweile über 448.000 Pädagogen von etwa einer Million Schülern bewertet.
Da hierbei jedoch keine Überprüfung der Bewertung stattfindet, beanstanden viele Kritiker die leichte Manipulierbarkeit von Spickmich.de und fordern daher eine Einstellung dieses Online-Bewertungsportals für Lehrer. So zog nun eine Deutschlehrerin sogar vor den Bundesgerichthof, weil sie mit der Note 4,3 bewertet wurde und hierin eine massive Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts sah. Das Gericht wies die Klage jedoch zurück und erklärte das Internet-Portal www.spickmich.de für zulässig, schließlich handele es sich bei den abgegebenen Bewertungen lediglich um Meinungsäußerungen.