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Offenes WLAN-Netz ruft SEK auf den Plan
Ein Internetnutzer aus Recklinghausen bekam kürzlich Besuch vom SEK, da er sein WLAN-Netz nicht abgesichert hatte. Da der betreffende User ein offenes WLAN-Netz betrieb, konnten auch die Nachbarn seinen Internetanschluss nutzen, was dem Recklinghäuser aber überhaupt nicht bewusst war.
Nachdem einer dieser Nachbarn eine Amokdrohung per Chat verbreitet hatte, stürmte dann das Sondereinsatzkommando der Polizei Münster die Wohnung des betreffenden Anschlussinhabers und nahm diesen fest.
Erst später stellte sich heraus, dass der Recklinghäuser unbeabsichtigt ein offenes WLAN-Netz betrieb und so sein Nachbar mit seiner IP-Adresse Drohungen über das Internet verbreitete. Nun reichte der unschuldige Internetanschluss-Inhaber eine Schadensersatzforderung für die entstandenen Schäden bei der münsteraner Polizei ein. Juristisch hat er jedoch keinerlei Ansprüche gegenüber der Behörde, schließlich hat er durch das offene WLAN-Netz eine gewisse Mitstörerhaftung und trägt somit zumindest einen Teil der Verantwortung.